ANNE EBERHARD
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE


NÄCHSTE SCHRITTE

Nachdem Sie im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde (siehe Erste Abklärung) eine Empfehlung zur Durchführung einer ambulanten Psychotherapie erhalten haben, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen als nächstes in jedem Fall die Kosten für bis zu vier probatorische Sitzungen (sog. "Schnupper-" bzw. "Probe-Sitzungen") - mindestens zwei sind verpflichtend, um danach die "eigentliche" Psychotherapie beantragen zu können. Eine Überweisung Ihres Arztes ist nicht erforderlich. Sie müssen mir jedoch Ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen.

Probatorische Sitzungen

In mindestens 2, maximal 4 probatorischen Sitzungen (Dauer: 50 Min) werden Ihre Lebens- und Krankheitsgeschichte erhoben und Ihre behandlungsrelevante Symptomatik diagnostisch eingeordnet. Es erfolgen eine Motivations- und Zielklärung sowie Behandlungsplanung.
Besonders wichtig ist, dass wir in dieser Zeit herausfinden, "ob die Chemie stimmt", also ob eine vertrauensvolle und tragfähige therapeutische Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir möglich erscheint. Denn diese ist wichtige Grundvoraussetzung für eine gelingende Psychotherapie.

Antrag auf Kostenübernahme

Sofern wir im Laufe der Probatorik übereinkommen, dass die Psychotherapie miteinander und zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden soll, ist ein Antrag auf Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl therapeutischer Sitzungen bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Dazu habe ich Formulare, die von Ihnen, Ihrem Arzt und mir auszufüllen und von mir bei Ihrer Krankenkasse einzureichen sind. Selbstverständlich führe ich Sie durch dieses Prozedere hindurch. Es klingt komplizierter als es ist...

Beginn der genehmigten Psychotherapie

Nach Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse beginnt die "eigentliche" Psychotherapie. Die Behandlungsdauer ist prinzipiell individuell, erfolgt aber in bestimmten Beantragungsschritten, die ich Ihnen erkläre, wenn es so weit ist.

Übrigens: Als Psychotherapeutin unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht! 

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